Am 25. Juni 2026 durften wir gemeinsam mit RSM Ebner Stolz rund 70 Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen zum diesjährigen Stiftungsfrühstück in Stuttgart begrüßen. Im Haus der Katholischen Kirche bot die Veranstaltung eine Plattform für den fachlichen Austausch zu aktuellen rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen im Stiftungssektor.
Fokus: Neues Stiftungsrecht und Aufsichtspraxis
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf den Auswirkungen des seit Juli 2023 geltenden neuen Stiftungsrechts. Nikolaos Tokas, stellvertretender Referatsleiter im Referat Kommunales, Stiftungen und Sparkassenwesen beim Regierungspräsidium Tübingen, stellte diese Änderungen vor. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die bundeseinheitlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die klare Unterscheidung zwischen Grundstockvermögen und sonstigem Vermögen sowie die erweiterten Möglichkeiten und Anforderungen bei Satzungsänderungen.
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf den Auswirkungen des seit Juli 2023 geltenden neuen Stiftungsrechts. Nikolaos Tokas, stellvertretender Referatsleiter im Referat Kommunales, Stiftungen und Sparkassenwesen beim Regierungspräsidium Tübingen, stellte diese Änderungen vor. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die bundeseinheitlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die klare Unterscheidung zwischen Grundstockvermögen und sonstigem Vermögen sowie die erweiterten Möglichkeiten und Anforderungen bei Satzungsänderungen.
Auch die praktische Umsetzung durch die Stiftungsaufsicht wurde intensiv beleuchtet. Diskutiert wurden unter anderem Fragen zur nachhaltigen Vermögensverwaltung, zur Bedeutung des Stifterwillens sowie zu neuen gesetzlichen Instrumenten wie der Business Judgement Rule, die die Haftung von Organmitgliedern konkretisiert.
Steuerliche Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Ein weiterer Programmpunkt widmete sich aktuellen steuerlichen Entwicklungen für Non-Profit-Organisationen. Thematisiert wurden von Prof. Dr. Matthias Alber, langjährig tätig in den Steuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen Stuttgart und Karlsruhe sowie im Finanzministerium Baden-Württemberg im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Ludwigsburg, unter anderem:
Steuerliche Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Ein weiterer Programmpunkt widmete sich aktuellen steuerlichen Entwicklungen für Non-Profit-Organisationen. Thematisiert wurden von Prof. Dr. Matthias Alber, langjährig tätig in den Steuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen Stuttgart und Karlsruhe sowie im Finanzministerium Baden-Württemberg im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Ludwigsburg, unter anderem:
- Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Steueränderungsgesetz 2025
- Erhöhte Freigrenzen und Pauschalen für gemeinnützige Organisationen
- Neue Regelungen zur Rücklagenbildung und Mittelverwendung
- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit
Die praxisorientierten Einblicke zeigten, wie sich die neuen Rahmenbedingungen konkret auf die Arbeit von Stiftungen auswirken.
Aktuelle Themen aus der Betriebsprüfung
Abgerundet wurde das Programm durch aktuelle Praxisthemen aus Sicht der Betriebsprüfung, die Dr. Jörg Sauer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei RSM Ebner Stolz, vorgestellt hat. Im Fokus standen unter anderem die angemessene Vergütung von Organmitgliedern, neue Entwicklungen zum Gebot der Selbstlosigkeit sowie steuerliche Risiken im Zusammenhang mit Spenden und Vermögensübertragungen.
Austausch und Netzwerk
Neben den fachlichen Impulsen bot das Stiftungsfrühstück insbesondere Gelegenheit zum persönlichen Austausch und zur Vernetzung. Die rege Diskussion und die zahlreichen Praxisfragen unterstrichen den hohen Informationsbedarf sowie die Relevanz der behandelten Themen für die tägliche Stiftungsarbeit.
Wir freuen uns über das große Interesse und die positive Resonanz und danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für den inspirierenden Austausch.
